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FDP stoppt Geflüchteten-Antrag - WESER-KURIER

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Die Neufassung des

Die Neufassung des "Bremer Erlasses" soll Auszubildenden helfen, die als Geflüchtete nach Bremen gekommen sind. (Andreas Arnold/DPA)

Geflüchtete Jugendliche bis 27 Jahre, die in Bremen ihre Ausbildung absolvieren oder sich auf sie vorbereiten, wollen Grüne, Linke und SPD mit einer Neuauflage des „Bremer Erlasses“ aus dem Jahr 2010 schützen. Aufenthaltserlaubnis statt Duldung, das ist ihre Forderung in Kurzfassung. Nutzen will die Koalition dafür Spielräume, die sie in Paragraf 25, Absatz fünf des Aufenthaltsgesetzes sieht. Er erlaubt, Ausländern eine Aufenthaltsgenehmigung auszustellen, wenn ihre Ausreise aus „rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist“. Der Antrag von Rot-Grün-Rot stand auf der Tagesordnung der Bürgerschaft, wie eigentlich vorgesehen ohne Debatte beschlossen wurde er aber nicht. Für den plötzlichen Stopp ist die Fraktion der FDP verantwortlich. Sie hegt „erhebliche Zweifel“ daran, dass der Antrag mit Bundesrecht vereinbar ist und hat deshalb den wissenschaftlichen Dienst der Bürgerschaft um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Diese liegt seit Donnerstag vor und bestätigt die Zweifel der FDP. „Der von dem Senat geforderte ,Bremer Erlass‘ wäre (...) mit den bundesrechtlichen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes nicht vereinbar“, heißt es am Ende der Antwort aus der Bürgerschaftskanzlei.

Eine Reihe von Beschlüssen, die die Koalition mit dem Antrag durchsetzen wollte, kollidiere mit den Bestimmungen des Aufenthaltsrechts, argumentieren die Bürgerschafts-Juristen. So etwa die Forderung, dass Geflüchtete, die älter als 21 Jahre sind und sich in oder kurz vor einer Ausbildung befinden, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen dürfen – nach Aufenthaltsrecht sei das nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs möglich, schreibt der wissenschaftliche Dienst. Rot-Grün-Rot würde das Bundesgesetz in unzulässigem Maße erweitern – bei mehreren Punkten.

FDP-Vize Hauke Hilz nennt das Gutachten eine „schallende Ohrfeige für die Koalition“. Die Koalition würde sich klar über die Grenzen der bundesrechtlichen Regelungen hinwegsetzen und den Senat zum Verstoß gegen höherrangiges Recht auffordern. Hilz: „Gute Absichten sind kein Ersatz für rechtsstaatliches Handeln und sauberes juristisches Arbeiten.“ Die Koalition will das Gutachten nun erst einmal prüfen. „Wir sind davon überzeugt, dass wir rechtlich sauber gearbeitet haben“, sagt Sofia Leonidakis (Linke), „aber wir werden uns die Argumente der Bürgerschaftskanzlei ansehen.“ Beraten werden soll der Antrag dann voraussichtlich im September.




July 10, 2020 at 02:00PM
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